Waffenrecht
Informationen und Formulare zum Waffenrecht im Oberallgäu.
Landkreis Oberallgäu - Waffenrecht
Mit den Waffengesetzen soll der Waffenbesitz in geregelte Bahnen gelenkt werden. Wer eine Waffe kaufen möchte, benötigt hierfür in Bayern grundsätzlich immer eine Erlaubnis des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. Wie man diese Erlaubnis erhält und welche Regelungen für den Waffenbesitz oder auch für Sportschützen gelten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Nähere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Bedarf selbstverständlich gerne.
Kontakt zum Landratsamt
Landratsamt Oberallgäu
Herr Martin Schaidnagel
Waffen- und Sprengstoffrecht
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Telefon: 08321-612171
Waffenrecht Formulare
Alle aktuellen Formulare finden sich direkt auf der Webseite des Landratsamts.