Waffenrecht

Informationen und Formulare zum Waffenrecht im Oberallgäu.
Wappen Landkreis Oberallgäu

Landkreis Oberallgäu - Waffenrecht

Mit den Waffengesetzen soll der Waffenbesitz in geregelte Bahnen gelenkt werden. Wer eine Waffe kaufen möchte, benötigt hierfür in Bayern grundsätzlich immer eine Erlaubnis des Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt. Wie man diese Erlaubnis erhält und welche Regelungen für den Waffenbesitz oder auch für Sportschützen gelten, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Nähere Informationen und eine persönliche Beratung erhalten Sie bei Bedarf selbstverständlich gerne.

Kontakt zum Landratsamt

Landratsamt Oberallgäu

Herr Martin Schaidnagel
Waffen- und Sprengstoffrecht
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen

Telefon: 08321-612171

Waffenrecht Formulare

Alle aktuellen Formulare finden sich direkt auf der Webseite des Landratsamts.